§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen von Kranken- und Patiententransporten über Krankentransport Tirol und die zugehörige Website. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Krankentransport Tirol stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Strecken und Preise stellt eine Aufforderung zur Buchung dar. Mit Absenden der Anfrage gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch Krankentransport Tirol (per E-Mail oder Telefon) zustande. Bei Strecken ohne hinterlegten Festpreis erfolgt zunächst ein individuelles Angebot.
§ 3 Leistungsumfang
Geschuldet ist die Beförderung der vereinbarten Personenzahl von der Abhol- zur Zieladresse — sitzend, mit Rollstuhl (faltbar oder elektrisch) oder liegend, je nach Buchung. Eine Begleitperson ist auf Wunsch und im Rahmen der Fahrzeugkapazität möglich. Die konkrete Fahrzeugklasse richtet sich nach der Buchung; Krankentransport Tirol kann aus betrieblichen Gründen ein gleichwertiges Fahrzeug stellen.
§ 4 Preise & Festpreis
Der bei der Buchung bestätigte Festpreis gilt pro Fahrzeug und ist verbindlich. Nachträgliche Änderungen der Strecke, zusätzliche Stopps oder eine geänderte Personenzahl können zu einer einvernehmlichen Preisanpassung führen.
§ 5 Zahlung
Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung. Krankentransport Tirol ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder Zahlungsgarantie zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Kostenträger & Kostenübernahme
Ob und in welcher Höhe eine Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger die Fahrtkosten übernimmt, ist ausschließlich zwischen dem Kunden und seinem Kostenträger zu klären — in der Regel auf Basis eines ärztlich ausgestellten Transportscheins. Krankentransport Tirol sichert keine Kostenübernahme zu und haftet nicht für eine Ablehnung durch den Kostenträger.
§ 7 Stornierung & wiederkehrende Fahrten
Stornierungen und Terminänderungen sind Krankentransport Tirol so früh wie möglich mitzuteilen. Ob und in welcher Höhe bei einer Stornierung Kosten anfallen, richtet sich nach der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. individueller Vereinbarung; bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage (No-Show) kann Krankentransport Tirol einen angemessenen Anteil des Fahrpreises in Rechnung stellen. Wiederkehrende Fahrten (z. B. zur Dialyse) werden nach dem vereinbarten Rhythmus geplant; Änderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.
§ 8 Wartezeit & Nichterscheinen
Bei der Abholung ist eine kurze, angemessene Karenzzeit inklusive. Darüber hinausgehende Wartezeiten (z. B. bei Terminverzögerungen in der Klinik) können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden. Erscheint der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht zur vereinbarten Zeit, gilt die Leistung als in Anspruch genommen.
§ 9 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt vollständige und korrekte Angaben bereit (insbesondere Abhol- und Zieladresse, Personenzahl, Hinweise zur Fahrt wie Rollstuhl oder Begleitperson, Kontaktdaten) und ist während der Fahrtzeit erreichbar. Für Schäden am Fahrzeug durch unsachgemäßes Verhalten haftet der Kunde im gesetzlichen Rahmen.
§ 10 Haftung
Krankentransport Tirol haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Verspätungen infolge höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Sperren) wird keine Haftung übernommen.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Aufenthaltsstaates des Kunden bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026